Willkommen im Taxi-Bildungscenter in Berlin!
Sie wollen Taxi- oder Mietwagenunternehmer werden, wissen aber nicht wie Sie die Fachkundeprüfung bestehen sollen?
Unsere Vorbereitungskurse finden nur in Berlin statt und bereiten Sie optimal auf die Prüfung vor!
Bitte berücksichtigen Sie bei den Wahlen der Kurse, dass Sie noch Lernzeit nach den Kursen mit einplanen müssen.
Für weitere Infos bitte nach unten scrollen.
TAGKURS
(2 Wochen)
Kursbeginn:
13.05. bis 24.05.2024
27.05. bis 07.06.2024
15.07. bis 26.07.2024
29.07. bis 09.08.2024
12.08. bis 23.08.2024
Montag bis Freitag Unterricht
Von 11:00 bis 13:30 Uhr
Kursgebühren: 430 € (brutto)
(inkl. Lernmaterialien und originale Prüfungen)
ABENDKURS
(3 Wochen)
Kursbeginn:
20.05. bis 07.06.2024
15.07. bis 02.08.2024
05.08. bis 23.08.2024
Montags, Mittwochs und Freitags Unterricht
Von 17:00 bis 19:30 Uhr
Kursgebühren: 430 € (brutto)
(inkl. Lernmaterialien und originale Prüfungen)
Für eine verbindliche Kursbuchung müssen Sie eine Anzahlung von 130,00 € in BAR
in unseren Räumlichkeiten vornehmen.
Büroöffnungszeiten für Anmeldungen
Montag bis Freitag von 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Unsere Anschrift finden Sie hier.
(Öffnungszeiten können momentan abweichen, bitten rufen Sie vorher an unter: 030 25 75 98 22)
Die nächsten Prüfungstermine bei der IHK sind am:
25. Juni 2024
03. September 2024
Prüfungsgebühr kostet bei der IHK 280,- Euro
ÜBER UNSERE KURSE
Sie wollen Taxi- oder Mietwagenunternehmer werden, wissen aber nicht wie Sie die IHK-Fachkundeprüfung bestehen sollen?
Wir bieten Ihnen eine ausgezeichnete Vorbereitungsschulung für den Unternehmerschein an, sodass Sie die Prüfung beim ersten mal bestehen!
Im Taxi-Bildungscenter werden Sie von professionellen und qualifizierten Dozenten mit jahrzehntelanger Erfahrung als Taxiunternehmer auf die Fachkundeprüfung für den Taxi- und Mietwagenverkehr vorbereitet.
Um sich für einen Kurs anzumelden, können Sie uns anrufen, eine E-Mail schreiben oder uns direkt in der Potsdamer Str. 134-136 besuchen.
Unsere Dozenten besitzen jahrzehntelange Erfahrung als Taxiunternehmer und werden Sie professionell und qualifiziert in allen nötigen Themen unterrichten, um die bestehen zu können.
Darunter gehören:
Arbeits- und Sozialrecht
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
Fahrerlaubnisverordnung
Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Straßenverkehrsordnung
Haftung und Versicherungen
Buchhaltung und Gewinnermittlung
Umsatzsteuer
Gewerbesteuer
Einkommensteuer
Handelsrecht
KLR/Kalkulation
Finanzwirtschaft
Auslandsverkehr
ÜBER DEN UNTERNEHMERSCHEIN
Eine Alternative zum Taxi- oder Mietwagenfahrer ist die Selbständigkeit, sei es als alleinfahrender Einzelunternehmer oder als Betreiber eines Mehrwagenunternehmens. Und natürlich sind auch für diese Modelle Vorschriften zu beachten.
Zunächst einmal: Ein Taxi- und Mietwagenunternehmer braucht nicht zwingend einen Personenbeförderungsschein (FzF), sondern nur dann, wenn er auch selbst fahren will. Vorgeschrieben sind aber in jedem Fall nach dem Personenbeförderungsgesetz folgende Voraussetzungen:
Zum Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit hat der Antragsteller von der Krankenkasse, vom Finanzamt und vom Gewerbeamt Unbedenklichkeitsbescheinigungen beizubringen, ferner ein Führungszeugnis (vom Bürgeramt) und den Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit (z.B. durch Bankbelege und eine Vermögensübersicht).
Und schließlich ist die fachliche Eignung des Antragstellers durch Ablegen einer Sach- und Fachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer nachzuweisen. Bei Gesellschaften wie z.B. einer GmbH durch den oder die verantwortlichen Vertreter, bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts durch alle Gesellschafter.